Warum weiter Geld verschenken?
Oder: Ich brauche keine Millionen ...
... mir fehlt kein Pfennig zum Glück! Wer kann das schon von sich behaupten? Und dennoch verschenken jährlich Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig Geld.
Tarifverträge machen es vor
Der Tarifvertrag für die Metall- und die Elektroindustrie war 2006 Vorreiter. 2007 ist der Tarifvertrag für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie gefolgt und jetzt - 2008 - der Tarifvertrag die die ärztlichen und zahnärztlichen Mitarbeiter. Gemeinsam ist all diesen Regelungen, dass die ehemaligen VL in Beiträge für Altersvorsorge (AVL - Altersvorsorgewirksamen Leistungen) umgewandelt werden. Und das zum Nutzen aller Beteiligter.
Mehr Vorsorge bei gleichem Netto
Die Ursache ist einfach. Der Arbeitgeberzuschuss zu den VL ist steuer- und sozialabgabenpflichtig und der Beitrag für den VL-Vertrag wird aus dem Nettogehalt bezahlt. Beiträge für die Altersvorsorge werden hingegen aus dem Brutto geleistet und senken daher die Steuerlast. Im Beispiel erhält ein 40-jähriger lediger Arbeitnehmer mit 2.200 € Bruttogehalt, Kirchensteuer und 14,9% GKV-Beitrag vom Arbeitgeber 6,65 € VL-Zuschuss. Er selbst überweist 40 € in den VL-Vertrag.
Abb. 1
Bei gleichem Nettolohn hat unser Arbeitnehmer seine Sparleistung von 40 € auf 80 € verdoppelt.
Es geht noch besser
Die 6,65 € VL belasten den Arbeitgeber mit etwa 8 €. Außerdem hat er eine Ersparnis aus der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Er kann also - ebenfalls ohne mehr zu zahlen - dem Arbeitnehmer satt 6,65 € 13,30 € zahlen, sofern dieser mindestens 80 € Entgelt umwandelt. Aber das ist - wie wir oben gesehen haben - kein Problem.
Abb. 2
Dem Arbeitgeber tut die Verdoppelung seines Zuschusses nicht weh. Im Gegenteil:
Abb. 3
Gesamtbilanz
Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen auf der Hand:
- Er spart pro Mitarbeiter pro Monat ca. 11 €.
- Er hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arbeitgebern, weil er doppelt so viel "VL" zahlt.
- Seine Arbeitnehmer bauen eine echte Zusatzrente auf und sparen nicht für das nächste Auto oder die nächste Urlaubsreise.
- Der Vorteil über die Jahre summiert sich im Beispiel auf ca. 28.000 €. Das erlaubt einen früheren Rentenbeginn wenn die Gesundheit es erfordert.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind ebenfalls bestechend:
- Bei gleicher Nettoauszahlung spart er nicht 40 € sondern 93,30 €.
- Er erzielt bei vorsichtiger Verzinsung einen Vorteil von ca. 28.000 € gegenüber der VL.
- Aber nur, wenn die VL ebenfalls dauerhaft angelegt werden. Wenn sie für Konsum verbraucht werden, ist der Vorteil größer.
- Das Altersvorsorgekapital erlaubt ihm - sofern erforderlich - früher in Rente zu gehen.
Das muss man tun, um die Vorteile zu nutzen
Man braucht keinen Tarifvertrag. AVL können Sie auch per Betriebsvereinbarung installieren, oder - sofern es keinen Betriebsrat gibt - mit einer Gesamtzusage oder mit einer ausdrücklichen vertraglichen Einheitsregelung einführen. Wichtig ist in jedem Falle die arbeitsrechtlich saubere Gestaltung und klare Kommunikation.
Die Experten von SL haben Erfahrung mit AVL.