Integriertes Konzept Teil 6
Betriebliche Altersversorgung ist die Königsdisziplin
Die meisten Geschäftsführer sind nicht gesetzlich sozialversichert. Sie müssen also privat vorsorgen. Auch nach dem Bürgerentlastungsgesetz ist die betriebliche Altersversorgung rentabler als die private Basisrente. Vor allem bietet sie wesentlich mehr Gestaltungsspielräume. Nur richtig machen muss man es.
Die Sünden der Vergangenheit sind Legion
Kaum ein Steuerberater oder Gesellschafter/Geschäftsführer der nicht Fälle kennt, in denen es Probleme mit dem Finanzamt oder mit der Finanzierung und der Gestaltung der Pensionszusage-gen gab oder gibt. Daraus zu schließen betriebliche Altersversorgung wäre Teufelszeug ist falsch. Ein Auto ist schließlich nicht deshalb schlecht, weil ein Fahrer es nicht beherrscht und gegen den Baum kracht.
Augenmaß ist angesagt
Die komplizierten Fragen rund um die Risiken Krankheit und Invalidität (Berufsunfähigkeit) haben wir in früheren Folgen dieser Serie aufgezeigt. In Ver.-bindung mit der betrieblichen Alters-versorgung muss man hierzu noch die bilanziellen Auswirkungen beachten.
Es reicht nicht, mit den Augen einer Privatperson eine „kongruente“ Rückdeckung der zugesagten Risiken einzurichten. Es müssen Wege gegangen werden, die sowohl den passiven als auch den aktiven Bilanzsprung im Krisenfall beherrschen helfen.
Beispiel:
Der Geschäftsführer wird mit 45 Jahren berufsunfähig. Die GmbH muss die zu-gesagte Invalidenrente in Höhe von 5.000 € zahlen. Sie hat hierüber eine entsprechende BU-Versicherung als Rückdeckung abgeschlossen. Diese Versicherung trägt auch die Beiträge für die Altersleistung, da ja, wenn die Invalidität bis Rentenbeginn anhält, ab dann die Altersrente in gleicher Höhe gezahlt werden muss.
Soweit ist alles in Ordnung. Die Versicherungen decken „kongruent“ die zugesagten Risiken ab.
In der Bilanz passiert folgendes:
Die schlagartige Passivierung des Bar-werts der Invalidenrente lässt die Rück-stellungen um ca. 600.000 € hoch-schnellen (Bilanzsprung). Auf der Aktiv-seite schlägt der Barwert für die Invalidenrente mit über 700.000 € zu Buche. Das allein ergibt bereits einen steuerpflichtigen Ertrag von ca. 100.000 € ohne Mittelzufluss. Da Beitragsbefreiung vereinbart ist und auch deren Bar-wert voll aktiviert werden muss erhöht sich der aktive Bilanzsprung im Beispiel auf über 1,2 Mio. Euro. Das bedeutet Gewinn ohne Mittelzufluss von mehr als 600.000 € und eine Steuerschuld von mindestens 200.000 €.
Positiv ausgedrückt: Man muss auch hier wieder integriert und nachhaltig den GGF in seiner Ganzheit sehen. Dann klappt's auch mit der Betriebsrente und deren steuerlich optimierter Auszahlung am Ende der Dienstzeit
Warum macht das keiner?
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge.
Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuer-recht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.
Weitere Texte in dieser Reihe:
- Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
- Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
- Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
- Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
- Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
- Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).