Integriertes Konzept Teil 2
Jede Maschine im Unternehmen wird gewartet und gepflegt. Das ist wichtig, denn sie soll Geld verdienen. Noch wichtiger ist das – verzeihen Sie das Bild – für den Chef. Es liegt im ureigenen Interesse der Gesellschaft, dass es dem Geschäftsführer gut geht, dass er gesund bleibt und eventuelle gesundheitliche Störungen frühzeitig erkannt werden. Es liegt nahe, dass die GmbH dafür sorgt, dass der Geschäftsführer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht. Das liegt im Interesse der GmbH und es dient der GmbH. Die Kosten für die Untersuchung sind dann Betriebsausgaben, wenn sie betrieblich veranlasst sind und das sind sie, wenn die GmbH im Dienstvertrag hierzu verpflichtet ist.
Natürlich ist es unter dem Strich besser, wenn die Vorsorge vom Betrieb gezahlt wird und nicht vom GGF privat. In der GmbH ist sie Betriebsausgabe mit steuerlicher Wirkung. Die gleichen Aufwendungen sind privat nur eingeschränkt als Sonderausgaben ansetzbar.
Nur richtig machen muss man es. Der Dienstvertrag muss einen entsprechenden Passus enthalten, und die Krankenversicherung muss richtig gestaltet werden, damit keine Konflikte zwischen diesen Ebenen entstehen.
Da unvorhergesehene Heilkosten, etwa durch einen Unfall ebenfalls berücksichtigt werden sollten, kann die Lösung nur spartenübergreifend gefunden werden. Die Versicherungen müssen immer mit dem Dienstvertrag in Einklang gebracht wer-den, da sonst unweigerlich entweder Deckungslücken bleiben oder Geld für unnötige Prämien gezahlt wird.
Warum macht das keiner?
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge. Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.
Weitere Texte in dieser Reihe:
- Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
- Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
- Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
- Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
- Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
- Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).