Ein sinnvolles Ziel
Geschäftsführende Gesellschafter (GGF) von Kapitalgesellschaften sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert. Sich allein auf den fernen Erlös aus dem Verkauf der eigenen Firma zu verlassen, ist heute nicht ohne Risiko. Somit steht der GGF wie alle anderen Menschen vor der Aufgabe, in seiner aktiven Zeit das Kapital für die eigene Altersvorsorge aufzubauen. Wenn in etwa der Lebensstandard der aktiven Zeit gehalten werden soll, sind dafür stattliche Beträge erforderlich. Deshalb ist es legitim, klug und kaufmännisch sinnvoll, die sich bietenden Chancen steuerlicher Förderung zu nutzen.
Nur sorgfältig muss man es machen
Es heißt GGF-Versorgung und nicht GGF-Steuersparmodell. Wegen seiner besonderen Stellung steht der GGF im Fokus der Finanzverwaltung. Solange eine ernsthafte und vernünftige Versorgung im Vordergrund steht, gibt es keine Probleme. Alles, was den Ruch des Missbrauchs hat, wird schnell zum Eigentor. Zum Steuersparen ist die betriebliche Altersversorgung nicht geeignet, wohl aber für die Versorgung! GGF-Versorgung ist ein Minenfeld mit großen Chancen. Sie brauchen einen Lotsen, der Sie kenntnisreich begleitet. Leider ist das in der Vergangenheit nahezu flächendeckend fehlgeschlagen.
Zusatzmotivation: Unternehmenssteuerreform
Mit der Unternehmenssteuerreform fällt das Halbeinkünfteverfahren weg. Dadurch werden alle Gewinne, die der Körperschaft entnommen werden, zweimal versteuert: In der Gesellschaft mit 15% Körperschaftssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer und auf der Ebene des Gesellschafters mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zusammen gut und gern 60% und mehr.
Der Aufwand für die GGF-Versorgung senkt den Gewinn und lässt darauf in der Gesellschaft keine Steuern entstehen. Die Leistungen aus der Versorgung sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. Betriebliche Altersversorgung ist also - wie das Geschäftsführergehalt - ein Weg, die doppelte Besteuerung des "Gewinns" zu vermeiden mit dem zusätzlichen Vorteil, dass der steuerpflichtige Zufluss in die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben verschoben wird. Da in der "Rente" bei vielen die Gesamteinkünfte niedriger sind, als im Erwerbsleben, sind häufig die Steuersätze moderater.