Integriertes Konzept Teil 4
Das ist hier die Frage!
Von der in Deutschland gesetzlich verankerten Spartentrennung im Versicherungswesen war an anderer Stelle schon die Rede. Sie ist im Grund richtig und wichtig. Dennoch ist es meist gut, wenn die linke Hand weiß, was die rechte tut. Ein Beispiel:
Sie werden krank und in Folge dessen arbeitsunfähig. Eines Tages teilt die Krankenversicherung mit, dass sie nun nach § 15 aus deren Bedingungen nicht mehr arbeitsunfähig sind, sondern berufsunfähig. Damit entfällt die Zahlung des Krankentagegeldes. Das Tagegeld gehört zur Krankenversicherung und damit in deren Sparte.
Sie bitten nun Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wegen dieser Tatsache die versicherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zu zahlen, was diese jedoch ablehnt: Nach § 2 aus deren Bedingungen, sind Sie noch längst nicht berufsunfähig. Das passiert schneller als man denkt; und nicht aus bösen Willen, sondern wegen der Spartentrennung. Die BU-Versicherung gehört zur Sparte „Lebensversicherung“ und ist strikt von der Krankenversicherung getrennt. Die Lebensversicherung mit ihren (BU-) Bedingungen weiß nichts von der Krankenversicherung und umgekehrt sind deren Bedingungen nicht maßgeblich für die BU-Versicherung. Oft sind dies zudem verschiedene Gesellschaften.
Damit steht der Geschäftsführer nicht allein. Denn dieses Problem haben alle Versicherten gleicher maßen. Für den Geschäftsführer ist nur die Lösung komplizierter, weil wiederum die Bedingungen des Dienstvertrages beachtet werden müssen.
Das ist umso wichtiger, weil es wegen eingeschlossener Karenzzeiten zu Lücken kommt oder wegen deren Fehlen zu im Grunde überhöhten Prämien; Prämien für Versicherungen, die nie leisten. Das Problem mit der Spartentrennung muss auf der Ebene der Versicherungsbedingungen überwunden werden. Es gibt am Markt kaum Produkte, die eine für einen Gesellschafter / Geschäftsführer befriedigende Lösung zu einem vernünftigen Preis bieten.
Warum macht das keiner?
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge.
Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuer-recht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.
Weitere Texte in dieser Reihe:
- Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
- Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
- Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
- Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
- Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
- Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).