Jürgen Nießen / pixelio.de
Sackgasse, Hemmschuh oder Chance? Gewinnen Sie die Handlungshoheit zurück.
Pensionszusagen sind häufig ein Problem: Für Firmen und deren Steuerberater.
Der Grund ist einfach: Betriebliche Altersversorgung ist ein interdisziplinäres Thema. Steuern sind nur en Aspekt. Betriebswirtschaft und Finanzierung, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, Versicherungsmathematik und -vermittlung weitere. Nur wenige Experten decken das Fachgebiet wirklich ab.
Aus der einst beliebten Gestaltung ist heute oft ein Hemmschuh geworden, der
- bei Verkauf,
- Liquidation oder
- Übergang auf die kommende Generation
ein Hindernis darstellt.
Oft belastet es die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant. Häufig sind die landläufig angebotenen Lösungen zu unflexibel, nicht geeignet, das bestehende Problem zu lösen oder schlicht zu teuer. Nur mit Standardprodukten der Versicherungswirtschaft sind – so unsere Erfahrung – nur selten befriedigende Lösungen zu finden.
Wir verfolgen daher einen anderen Ansatz, der z. B. eine echte Schuldbefreiung der GmbH unter bezahlbaren Bedingungen erreichen kann.
Das ist der Prozess:
Schritt 1
Analyse der bestehenden Situation, um Fehler zu beheben, die Zusage betriebsprüfungs- und zukunftsfest zu machen und einen Überblick über die Finanzierung zu gewinnen. Nahezu alle Zusagen sind mehr oder weniger mangelhaft.
Häufige Mängel:
- Namentlich genannte Ehefrauen, die es nicht mehr gibt.
- Unklarheit, wer mit „Ehefrau“ gemeint ist; die aktuelle oder die zum Zusagezeitpunkt?
- Fehlende Abfindungs- und Kapitaloptionen
- Keine Regelungen für den Versorgungsausgleich
- Vorbehalte
- Keine Salvatorische Klausel
- Regelungen für früheren oder späteren Rentenbeginn fehlen
- „Ausscheiden“ ist nicht präzise definiert
- Warte- und Probezeiten nicht erfüllt.
- Nicht oder unzureichend rückversicherte biometrische Risiken
- Dynamiken, die nicht versicherbar sind (Bilanzsprungrisiko)
- Gesellschafter-Beschluss fehlt oder fehlerhaft
- Verpfändung nicht wirksam eingerichtet
- Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft veraltet
- Beschränkung auf eine Rückdeckungsgesellschaft ohne Salvatorische Klausel
- Widersprüchliche oder unvollständige Regelungen
- Mangelnde Klarheit
- Etc. …
Schritt 2
Auf der Basis der Ergebnisse von Schritt 1 werden Handlungsoptionen entwickelt, um die vom Unternehmen formulierten Ziele zu erreichen.
Schritt 3
Umsetzung des verabschiedeten Konzepts.
Sofern erforderlich werden mit den gesellschaftsrechtlichen Dokumenten Juristen beauftragt oder Aktuare für Berechnungen eingesetzt. Dafür haben wir ein Netzwerk.
Schritt 4
Laufende Betreuung.
Im Ergebnis bedeute das für Unternehmen:
- Sie sind wieder handlungsfähig(er),
- Liquidation oder Verkauf können wie geplant vollzogen werden,
- es herrscht Klarheit über die Bewertung der Gesellschaft,
- das Unternehmen hat dauerhaft einen kompetenten Ansprechpartner,
- die Vorteile betrieblicher Versorgung für den Chef können genutzt werden. Planbar zuverlässig zielgerichtet und nachhaltig.