Zu wissen, was passiert
Die Absicherung von Risiken ist unser Geschäft. Das verstehen wir und das wissen Sie. Versicherung ist aber nicht alles.
Fall 1
Die Ehefrau betreut Ihren erkrankten Mann. Wie alle Jahre zuvor fahren sie gemeinsam in Urlaub und bestreiten den Lebensunterhalt vom gemeinsamen Konto. Dann kommt das böse Erwachen: Das Gericht fordert – zu Recht – Schadensersatz, weil sie über die Verwendung der Mittel Ihres Mannes als Betreuerin keine Rechenschaft ablegen kann. Kaum zu glauben und kein Einzelfall.
Fall 2
Dem Ehemann wird gerichtlich die Betreuung seiner an Demenz erkrankten Ehefrau entzogen. Mit der Folge, dass eine fremde Betreuerin das gemeinsame Leben mitbestimmt.
Viele wollen das nicht. Darum Generationenberatung
In drei Schritten regeln Sie mit uns Ihre Angelegenheiten:
1
Zusammen mit unserem Rechtsdienstleister bereiten wir die Daten vor, aus denen die Dokumente erstellt werden. Das sind insbesondere:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht (plus ggfls. Unternehmervollmacht)
- Betreuungsverfügung
- Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern)
Alle Dokumente werden registriert, damit sie zuverlässig Wirkung entfalten.
2
Absicherung biometrischer Risiken.
Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Krankheit und Gebrechen können teuer werden. Die Last trifft schnell die Angehörigen und Kinder.
Daher prüfen wir, ob Pflege- und Todesfallrisiken in Ihrem Sinne gut und ausreichend abgesichert sind.
Wir zeigen auf, welche Konsequenzen aus den gesetzlichen Erbregelungen folgen, wenn Sie versterben sollten.
Sofern Sie daraus Handlungsbedarf ableiten, empfehlen wir Ihnen einen Juristen, der neben den testamentarischen auch die steuerlichen Fragen behandeln kann.Die meisten unserer Kunden haben zwei Ziele, wenn Sie über das Ende ihres Lebens nachdenken:
- Friede in der Familie; und
- Das Lebenswerk möglichst ungeschmälert der folgenden Generation zu übergeben
Wir wollen, dass Sie dauerhaft selbstbestimmt leben.
Was kostet das?
Als zertifizierter Generationenberater (IHK) berechnen wir für unsere Begleitung eine pauschale Gebühr von 450 € plus MwSt.Das Honorar für den Dienstleister für die Verfügungen und Vollmachten hängt von der Zahl der beteiligten Personen und da von, ob eine Firmenvollmacht benötigt wird. Es ist in der Regel niedriger als nach der Gebührenordnung der Notare (GNotKG). Das Honorar für den Anwalt richtet sich nach Ihrer Vereinbarung und der BRAGO. Am Ende erhalten Sie eine juristisch professionelle rechtssichere Gesamtlösung, die unter dem Strich und auf Dauer preiswert ist
Die Erstellung von Verfügungen und Vollmachten sowie die Beratung zu Erbreglungen sind Rechtsdienstleistungen, die wir ausdrücklich nicht selber erbringen sondern ausschließlich von zugelassenen Rechtsdienstleistern erbringen lassen.
SL Gruppe - Macht sicher, schafft Vertrauen.