Integriertes Konzept Teil 3
Gesetzlich oder privat versichert: Unter 500 € geht selten etwas; in der gesetzlichen Krankenversicherung können es mit Zusatzversicherungen und neuerdings Zusatzbeiträgen auch schon einmal 700 € oder 800 € monatlich sein.
Auch wenn nach dem Bürgerentlastungsgesetz künftig (seit 01.01.2010) mehr als 200 € Krankenversicherungsbeitrag als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, ist es noch lange nicht sinnvoll, unnötig hohe Beiträge zu zahlen.
Versichern muss man Schäden, die existenziell bedrohlich sind: Der Gesundheitsgau, die chronische Krankheit mit langwierigen, teuren Behandlungen. Leichte Krankheiten sind kein Problem und Bagatellrechnungen können so beglichen werden. Auch ist ein gewisser Komfort zwar berechtigt, aber eher ein Thema für den privaten Konsum als für eine Risikoversicherung.
Unkalkulierbar sind Unfälle und schwere Erkrankungen bis hin zur Berufsunfähigkeit. Besonders im Übergang von der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeld) zur Berufsunfähigkeit (Invalidenleistung) lauern Fußangeln und Tücken (siehe hierzu auch die Teile 4 und 5 dieser Serie).
Außerdem sind in Krankenversicherungsbeiträgen Sparanteile, sog. Altersrückstellungen enthalten. Dieser Sparvorgang ist viel besser zu steuern, wenn er von der allgemeinen Beitrags und Kostenentwicklung getrennt wird, zumal der Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) über den Betrieb hier einzigartige Möglichkeiten hat. Sparen für das Alter kann er über den Betrieb mit steuerlicher Wirkung (siehe Teil 7 dieser Serie).
Die Krankenversicherung für einen Geschäftsführer konzentriert sich sinnvollerweise auf die wirklich zu versichernden, bedrohlichen Risiken. Alle anderen Bestandteile werden steuer- und beitragsoptimiert wahlweise auf andere Beine gestellt oder eingespart. Je nach Wunsch und Ziel.
Unter dem Strich wird nur das Wichtigste versichert. Alles andere geht anders und vor allem besser.
Mit anderen Worten: Die Krankenversicherung für 350 € ist das Ziel.
Warum macht das keiner?
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge.
Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuer-recht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.
Weitere Texte in dieser Reihe:
- Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
- Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
- Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
- Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
- Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
- Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).Fließtext